Rechtsanwalt Nürnberg, Gruss & Hardiess
   
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Tätigkeitsfelder

Suchen Sie einen Spezialisten für neuseeländisches Schafzuchtrecht?
Dann sind Sie bei uns nicht richtig, aber...

Wohl aber, wenn Sie Hilfe für Ihre täglichen Probleme und Nöte brauchen.

Da das deutsche Recht immer mehr nach Spezialisierung verlangt, haben wir die Möglichkeit wahrgenommen, die Weiterqualifikation zur Fachanwaltschaft zu erlangen, was jedoch eine Tätigkeit in den allgemeinen Rechtsbereichen nicht ausschließt. So ist Herr Rechtsanwalt Gruss Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herr Rechtsanwalt Hardiess Fachanwalt für Familienrecht und Verwaltungsrecht.

Wir können Ihnen exemplarisch folgende Tätigkeitsbereiche anbieten:

- Fachanwaltsbereich Arbeitsrecht

  • Einzelarbeitsrecht (vom Vertragsschluss bis hin zu Kündigungsstreitigkeiten, sowohl im privaten Arbeitsrecht als auch dem des öffentlichen Dienstes)
  • kollektiv-rechtliche Streitigkeiten (Betriebsverfassungsrecht, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, Tarifrecht)
  • Arbeitsvertragsgestaltungen und –überprüfungen
  • Abwicklungsfragen (Aufhebungsvertrag, Zeugniserteilung, sozialrechtliche Konsequenzen, insbesondere Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit)
  • Spezialfragen auf dem Gebiet des Mutterschutzes, der Schwerbehinderung, Elternzeitfragen, Teilzeitbeschäftigung
  • Abgrenzungsfragen zu Handelsvertreterverhältnissen, gesellschaftsrechtlichen Vertragsverhältnissen, freien Mitarbeiterverhältnissen, verbunden mit entsprechenden Vertragsgestaltungen

Wir beraten und vertreten hierbei Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber bei den optimalen Vertragsgestaltungen und auftretenden Problemen.

- Fachanwalt für Familienrecht

  • Beratung vor der Eingehung von Ehe, Partnerschaft oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft (Ehe- und Erbvertrag, Partnerschaftsvertrag, Vertrag für nichteheliche Lebensgemeinschaft)
  • Betreuung und Vertretung im Falle der Trennung und Scheidung (Geltendmachung von Kindes- und Ehegattenunterhalt bzw. Abwehr unberechtigter Unterhaltsforderungen, Zugewinnausgleich, Hausratsteilung, Wohnungszuweisungsfragen, Lösung von Konflikten nach dem Gewaltschutzgesetz, Scheidungsverfahren, Versorgungsausgleich, Sorgerechts- und Umgangsfragen bezüglich der Kinder sowie sonstige vermögensrechtliche Fragen)

- Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Was ist Verwaltungsrecht? Vorweg, Streitigkeiten mit Behörden kennt und scheut jeder! Unter dem Begriff des Verwaltungsrechtes versteht man alles, was im weitesten Sinne mit Behörden zu tun hat. Sie bemerken, dass Ihr Nachbar plötzlich baut und fühlen sich dadurch gestört? Können Sie hiergegen vorgehen? Wir helfen Ihnen.

Das Verwaltungsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Vertretung gegenüber Behörden, sowohl im verwaltungsrechtlichen Verfahren, im Widerspruchsverfahren als auch in einem gegebenenfalls nachfolgenden Klageverfahren
  • Fragen des öffentlichen Baurechtes (Genehmigungsverfahren, Abwehr von rechtswidrigen Baumassnahmen unter Einschluss von immissionsrechtlichen und umweltschutzrechtlichen Gesichtspunkten)
  • Erschließungsbeitrags- und Gebührenrecht
  • Wirtschaftsverwaltungsrecht, insbesondere Gewerberecht (welche Erlaubnis brauche ich für welches Gewerbe?), Gaststättenrecht
  • Konzessionsrecht (beispielsweise Taxikonzession)
  • Beamten- und Schulrecht
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Disziplinarrecht
  • Wehrpflichtrecht
  • Ausländer- und Asylrecht
  • Polizeirecht
  • Gemeinde- und Kommunalrecht
  • Verfassungsrecht
  • Europarecht

Dies sind nur die Bereiche, die in die fachanwaltschaftliche Tätigkeit fallen. Wir betreuen jedoch auch alle anderen Rechtsfragen, insbesondere:

- Gesellschaftsrecht (Fragen von der Gründung bis Durchführung der Gesellschafterversammlung bis hin zur Auflösung und Auseinandersetzung der Gesellschaft, unter Einschluss der Gestaltung aller einschlägigen Verträge)

- Handelsrecht (insbesondere das Recht der Handelsvertreter und auch hier Gestaltung aller einschlägigen Verträge und Beratung bei allen relevanten Ansprüchen, beispielsweise Fragen des Gebietsschutzes, Provisionsfragen, Beendigung der Handelsvertreterverhältnisse, usw.)

- Allgemeines Vertragsrecht bis hin zur individuellen Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensrecht)

- Verkehrsrecht (umfassende Betreuung bei Verkehrsunfällen sowohl in zivilrechtlicher als auch strafrechtlicher Hinsicht, Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen)

- Mietrecht (Überprüfung von Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen, Gestaltung von Mietverträgen, Geltendmachung von Ansprüchen aus Mietverträgen, Durchführung von Räumungsrechtsstreitigkeiten)

- Ordnungswidrigkeiten

- Erbrecht (Beratung und individuelle Gestaltung letztwilliger Verfügungen, Erbauseinandersetzungen sowie Pflichtteilsrecht)

- Wettbewerbs- und Urheberrecht (Geltendmachung und Abwehr von Wettbewerbsverstößen)

- privates Baurecht

- Sozialrecht (Beratung und Vertretung gegenüber Arbeitsamt, Rentenversicherungsträgern und Versorgungsamt, Fragen der Sozialversicherungspflicht)

Wir vertreten Sie nicht nur vor dem Amtsgericht Schwabach, sondern sind auch an allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten sowie den Bundesgerichten (außer Bundesgerichtshof in Zivilsachen) vertretungsberechtigt.

Fehlt Ihnen in unserer Aufstellung ein Gebiet? Haben Sie noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne jederzeit während unserer Geschäftszeiten oder auch außerhalb unserer Geschäftszeiten per E-Mail an uns. Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

Unsere Geschäftszeiten sind Mo - Do von 08 bis 12 Uhr
und von 13 bis 18 Uhr sowie Fr von 08 bis 12 Uhr.

Zuständige Rechtsanwaltskammer für unsere Kanzlei ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg.

 
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