Tätigkeitsfelder
Suchen Sie einen Spezialisten für neuseeländisches Schafzuchtrecht?
Dann sind Sie bei uns nicht richtig, aber...
Wohl aber, wenn Sie Hilfe für Ihre täglichen Probleme und Nöte brauchen.
Da das deutsche Recht immer mehr nach Spezialisierung verlangt, haben wir die Möglichkeit wahrgenommen, die Weiterqualifikation zur Fachanwaltschaft zu erlangen, was jedoch eine Tätigkeit in den allgemeinen Rechtsbereichen nicht ausschließt. So ist Herr Rechtsanwalt Gruss Fachanwalt für Arbeitsrecht, Herr Rechtsanwalt Hardiess Fachanwalt für Familienrecht und Verwaltungsrecht.
Wir können Ihnen exemplarisch folgende Tätigkeitsbereiche
anbieten:
- Fachanwaltsbereich Arbeitsrecht
- Einzelarbeitsrecht (vom Vertragsschluss bis hin zu Kündigungsstreitigkeiten,
sowohl im privaten Arbeitsrecht als auch dem des öffentlichen
Dienstes)
- kollektiv-rechtliche Streitigkeiten (Betriebsverfassungsrecht,
Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder,
Tarifrecht)
- Arbeitsvertragsgestaltungen und –überprüfungen
- Abwicklungsfragen (Aufhebungsvertrag, Zeugniserteilung,
sozialrechtliche Konsequenzen, insbesondere Auseinandersetzungen
mit der Bundesagentur für Arbeit)
- Spezialfragen auf dem Gebiet des Mutterschutzes, der
Schwerbehinderung, Elternzeitfragen, Teilzeitbeschäftigung
- Abgrenzungsfragen zu Handelsvertreterverhältnissen,
gesellschaftsrechtlichen Vertragsverhältnissen, freien
Mitarbeiterverhältnissen, verbunden mit entsprechenden
Vertragsgestaltungen
Wir beraten und vertreten hierbei Arbeitnehmer und auch
Arbeitgeber bei den optimalen Vertragsgestaltungen und auftretenden
Problemen.
- Fachanwalt für Familienrecht
- Beratung vor der Eingehung von Ehe, Partnerschaft oder
nichtehelicher Lebensgemeinschaft (Ehe- und Erbvertrag,
Partnerschaftsvertrag, Vertrag für nichteheliche
Lebensgemeinschaft)
- Betreuung und Vertretung im Falle der Trennung und
Scheidung (Geltendmachung von Kindes- und Ehegattenunterhalt
bzw. Abwehr unberechtigter Unterhaltsforderungen, Zugewinnausgleich,
Hausratsteilung, Wohnungszuweisungsfragen, Lösung
von Konflikten nach dem Gewaltschutzgesetz, Scheidungsverfahren,
Versorgungsausgleich, Sorgerechts- und Umgangsfragen bezüglich
der Kinder sowie sonstige vermögensrechtliche Fragen)
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Was ist Verwaltungsrecht? Vorweg, Streitigkeiten mit Behörden
kennt und scheut jeder! Unter dem Begriff des Verwaltungsrechtes
versteht man alles, was im weitesten Sinne mit Behörden
zu tun hat. Sie bemerken, dass Ihr Nachbar plötzlich
baut und fühlen sich dadurch gestört? Können
Sie hiergegen vorgehen? Wir helfen Ihnen.
Das Verwaltungsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Vertretung gegenüber Behörden, sowohl im verwaltungsrechtlichen
Verfahren, im Widerspruchsverfahren als auch in einem
gegebenenfalls nachfolgenden Klageverfahren
- Fragen des öffentlichen Baurechtes (Genehmigungsverfahren,
Abwehr von rechtswidrigen Baumassnahmen unter Einschluss
von immissionsrechtlichen und umweltschutzrechtlichen
Gesichtspunkten)
- Erschließungsbeitrags- und Gebührenrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht, insbesondere Gewerberecht
(welche Erlaubnis brauche ich für welches Gewerbe?),
Gaststättenrecht
- Konzessionsrecht (beispielsweise Taxikonzession)
- Beamten- und Schulrecht
- Öffentliches Dienstrecht
- Disziplinarrecht
- Wehrpflichtrecht
- Ausländer- und Asylrecht
- Polizeirecht
- Gemeinde- und Kommunalrecht
- Verfassungsrecht
- Europarecht
Dies sind nur die Bereiche, die in die fachanwaltschaftliche
Tätigkeit fallen. Wir betreuen jedoch auch alle anderen
Rechtsfragen, insbesondere:
- Gesellschaftsrecht (Fragen von der Gründung
bis Durchführung der Gesellschafterversammlung bis
hin zur Auflösung und Auseinandersetzung der Gesellschaft,
unter Einschluss der Gestaltung aller einschlägigen
Verträge)
- Handelsrecht (insbesondere das Recht
der Handelsvertreter und auch hier Gestaltung aller einschlägigen
Verträge und Beratung bei allen relevanten Ansprüchen,
beispielsweise Fragen des Gebietsschutzes, Provisionsfragen,
Beendigung der Handelsvertreterverhältnisse, usw.)
- Allgemeines Vertragsrecht bis hin zur
individuellen Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
(Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensrecht)
- Verkehrsrecht (umfassende Betreuung
bei Verkehrsunfällen sowohl in zivilrechtlicher als
auch strafrechtlicher Hinsicht, Geltendmachung von Schadensersatz-
und Schmerzensgeldansprüchen)
- Mietrecht (Überprüfung von
Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen, Gestaltung
von Mietverträgen, Geltendmachung von Ansprüchen
aus Mietverträgen, Durchführung von Räumungsrechtsstreitigkeiten)
- Ordnungswidrigkeiten
- Erbrecht (Beratung und individuelle
Gestaltung letztwilliger Verfügungen, Erbauseinandersetzungen
sowie Pflichtteilsrecht)
- Wettbewerbs- und Urheberrecht (Geltendmachung
und Abwehr von Wettbewerbsverstößen)
- privates Baurecht
- Sozialrecht (Beratung und Vertretung
gegenüber Arbeitsamt, Rentenversicherungsträgern
und Versorgungsamt, Fragen der Sozialversicherungspflicht)
Wir vertreten Sie nicht nur vor dem Amtsgericht Schwabach,
sondern sind auch an allen deutschen Land- und Oberlandesgerichten
sowie den Bundesgerichten (außer Bundesgerichtshof
in Zivilsachen) vertretungsberechtigt.
Fehlt Ihnen in unserer Aufstellung ein Gebiet? Haben Sie
noch weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne jederzeit
während unserer Geschäftszeiten oder auch außerhalb
unserer Geschäftszeiten per E-Mail an uns. Unser Team
hilft Ihnen gerne weiter.
Unsere Geschäftszeiten sind Mo - Do von 08
bis 12 Uhr
und von 13 bis 18 Uhr sowie Fr
von 08 bis 12 Uhr.
Zuständige Rechtsanwaltskammer für unsere Kanzlei
ist die Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther
Str. 115, 90429 Nürnberg. |