Biographische Informationen
Rechtsanwalt Hartmut K. Hardiess wurde am 08. Februar 1959
in Erlangen geboren. Er absolvierte am humanistischen Gymnasium
in Höchstadt im Jahre 1978 sein Abitur. Im September
desselben Jahres begann er sein Studium der Rechtswissenschaften
an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg,
welches er 1984 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen
erfolgreich beendete.
An das Examen schloss sich eine dreijährige Referendarzeit
an und am 04. Januar 1988 wurde Herr Hardiess als Rechtsanwalt
zugelassen.
Schon 1995 - am 01. März - gründete er zusammen
mit seinem Freund und Studienkollegen, Herrn Franz Gruss,
die Kanzlei in der Rosenberger Str. 3 in Schwabach.
Zielstrebig hat er sich seitdem weitergebildet und 1998
zusätzlich die Prüfung zum "Fachanwalt für
Verwaltungsrecht" sowie ein Jahr später zum "Fachanwalt
für Familienrecht" abgelegt.
Rechtsanwalt Franz Gruss wurde am 13. März 1957 geboren.
Nach seinem Abitur im Jahre 1977 am mathematisch-naturwissenschaftlichen
Adam-Kraft-Gymnasium in Schwabach begann er 1979, nach 18-monatiger
Zivildienstzeit, sein Studium der Rechtswissenschaften an
der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg,
welches er 1984 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen
erfolgreich beendete.
An das Examen schloss sich die dreijährige Referendarzeit
an
und am 04. Januar 1988 wurde Herr Gruss als Rechtsanwalt
zugelassen.
Am 01. März 1995 gründete er zusammen mit seinem
Freund und Studienkollegen, Herrn Hartmut Hardiess, die
Kanzlei in der Rosenberger Str. 3 in Schwabach.
Zielbewusst und konsequent legte Herr Gruss bereits 1993
als erster Rechtsanwalt in Schwabach überhaupt die
Prüfung zum "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
ab. |