Rechtsanwalt Nürnberg, Gruss & Hardiess
   
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Biographische Informationen

Rechtsanwalt Hartmut K. Hardiess wurde am 08. Februar 1959 in Erlangen geboren. Er absolvierte am humanistischen Gymnasium in Höchstadt im Jahre 1978 sein Abitur. Im September desselben Jahres begann er sein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, welches er 1984 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen erfolgreich beendete.

An das Examen schloss sich eine dreijährige Referendarzeit an und am 04. Januar 1988 wurde Herr Hardiess als Rechtsanwalt zugelassen.
Schon 1995 - am 01. März - gründete er zusammen mit seinem Freund und Studienkollegen, Herrn Franz Gruss, die Kanzlei in der Rosenberger Str. 3 in Schwabach.

Zielstrebig hat er sich seitdem weitergebildet und 1998 zusätzlich die Prüfung zum "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" sowie ein Jahr später zum "Fachanwalt für Familienrecht" abgelegt.

Rechtsanwalt Franz Gruss wurde am 13. März 1957 geboren.
Nach seinem Abitur im Jahre 1977 am mathematisch-naturwissenschaftlichen Adam-Kraft-Gymnasium in Schwabach begann er 1979, nach 18-monatiger Zivildienstzeit, sein Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, welches er 1984 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen erfolgreich beendete.

An das Examen schloss sich die dreijährige Referendarzeit an
und am 04. Januar 1988 wurde Herr Gruss als Rechtsanwalt zugelassen.
Am 01. März 1995 gründete er zusammen mit seinem Freund und Studienkollegen, Herrn Hartmut Hardiess, die Kanzlei in der Rosenberger Str. 3 in Schwabach.

Zielbewusst und konsequent legte Herr Gruss bereits 1993 als erster Rechtsanwalt in Schwabach überhaupt die Prüfung zum "Fachanwalt für Arbeitsrecht" ab.

 
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